KINDERSCHUTZKONZEPT

Wir, der Musikverein Gutenzell e. V. engagiert sich aktiv für den Schutz von Kindern und Jugendlichen. Als Verein, der regelmäßig mit Minderjährigen arbeitet, tragen wir eine besondere Verantwortung, sie vor körperlicher, seelischer und sexualisierter Gewalt sowie vor Vernachlässigung zu schützen. Dieses Kinderschutzkonzept beschreibt die Grundlagen, Maßnahmen und Prozesse, die den Schutz und die Beteiligung junger Menschen in unserem Verein gewährleisten.

1. Rechtliche Grundlagen

Unser Kinderschutzkonzept orientiert sich an den gesetzlichen Bestimmungen:

  • § 8a SGB VIII – Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

  • § 45 SGB VIII – Anforderungen an Einrichtungen (z. B. für Ferienfreizeiten mit Übernachtung)

  • § 72a SGB VIII – Beschäftigung nur geeigneter Personen

  • Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)

Wir arbeiten im Ernstfall mit dem zuständigen Jugendamt sowie Fachberatungsstellen zusammen.

2. Risikoeinschätzung

In unserem Verein bestehen Schutzbedarfe insbesondere bei:

  • Einzelunterricht oder Einzelgesprächen

  • Probenwochenenden mit Übernachtungen

  • Vereinsfahrten oder Konzertreisen

  • Umkleidesituationen vor/nach Auftritten

Diese Situationen erfordern besondere Achtsamkeit und werden entsprechend durch Regeln und Präventionsmaßnahmen abgesichert.

Wir arbeiten im Ernstfall mit dem zuständigen Jugendamt sowie Fachberatungsstellen zusammen.

3. Präventionsmaßnahmen

Wir setzen folgende Präventionsmaßnahmen um:

  • Erweitertes Führungszeugnis für alle Betreuenden gemäß § 72a SGB VIII

  • Verhaltenskodex für alle Mitarbeitenden

  • Schulungen zum Thema Kinderschutz (alle zwei Jahre, verpflichtend)

  • Aufnahmeverfahren neuer Betreuender mit Schutzaspekten

4. Verhaltenskodex für Betreuende

Alle Betreuenden verpflichten sich:

  • respektvoll und wertschätzend mit Kindern und Jugendlichen umzugehen

  • keine körperlichen oder psychischen Grenzüberschreitungen zu dulden

  • Nähe und Distanz bewusst zu gestalten

  • keine privaten Kontakte außerhalb des Vereinskontexts zu pflegen (ohne Wissen der Eltern)

  • Auffälligkeiten und Grenzverletzungen zu melden

→ Der vollständige Kodex wird jedem Betreuenden schriftlich ausgehändigt und unterschrieben.

5. Intervention bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung

Verantwortliche Kinderschutzbeauftragte Person:

  • Name: Leonie Schmid und Sophia Miller

  • Funktion: Jugendleiter

  • Kontakt: jugend@https://wordpress.https%3A%2F%2Fwordpress.https://wordpress.mv-gutenzell.de

Meldeweg bei Verdacht:

  1. Beobachtung oder Mitteilung

  2. Gespräch mit Kinderschutzbeauftragter Person

  3. Einschätzung mit einer „insoweit erfahrenen Fachkraft“ (ISEF)

  4. Ggf. Information des Jugendamts

  5. Schutz des Kindes steht an erster Stelle

Alle Schritte werden dokumentiert und vertraulich behandelt.

6. Kindgerechtes Beschwerdeverfahren

Kinder und Jugendliche können sich über folgende Wege beschweren:

  • Vertrauensperson im Verein (z. B. Jugendsprecher:in)

  • Online-Kontaktformular auf der Vereins-Website (geplant)